Informationen zur Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Welche Schadensursachen sind abgesichert?
- Brand
- direkten Blitzschlag
- Explosion
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
Deckungserweiterungen
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
Eine Absicherung gegen Überspannung durch Blitzschlag lohnt sich besonders dann, wenn Sie teure Geräte wie beispielsweise Computeranlagen oder Großbildfernseher besitzen.
- Fahrraddiebstahl
Haben Sie besonders hochwertige Fahrräder, dann können Sie eine Zusatzversicherung gegen Fahraddiebstahl abschließen.
- Glasversicherung
Ob ein Stein oder eine Windböe, mit einer Glasversicherung sind Sie vor allem sicher. Die Allgefahrendeckung schließt praktisch alle denkbaren Ursachen ein: Unwetter, Einbruch und mutwillige Zerstörung ebenso wie Vandalismus und Landfriedensbruch. Sogar Schäden, die Sie versehentlich selbst verursacht haben, sind im Regelfall mit einer Glasversicherung abgedeckt.
- Elementarschadenversicherung
Elementarschäden, die zum Beispiel durch Hochwasser oder Lawinen ausgelöst werden, müssen ebenfalls gesondert versichert werden.
Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel.
Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Beispielsweise heißt das bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro bezahlt die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert). Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte "Einrede der Unterversicherung" im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m⊃2; Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet, versichert.
Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich meistens nach der Höhe der Versicherungssumme (teilweise auch nach der Wohnfläche), den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone).
Unterversicherungsverzicht
Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer.
Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadenfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet:
Entschädigung = Schaden * Versicherungssumme / Versicherungswert
Bei bestimmten Versicherungsarten können Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Dieser Verzicht besagt, dass der Versicherer im Schadenfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Jedoch ist auch dann die Entschädigung in der Regel auf die Versicherungssumme begrenzt.
(Quelle: Wikipedia.de)